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Stellungnahme des BfR: Nanosilber

Silber und Silberverbindungen setzen Silberionen frei, die antimikrobielle Eigenschaften haben. Sie werden daher zum Beispiel in kosmetischen Mitteln, Textilien und in Haushaltsgeräten verwendet. Außerdem ist Silber als Farbstoff für Lebensmittel (E174) zugelassen. In jüngster Zeit wird zunehmend auch Silber in Form von Nanopartikeln eingesetzt.

Diese Partikel sind gekennzeichnet durch einen Durchmesser von weniger als 100 nm. Sie haben andere physikalische Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes und sind für unterschiedliche Einsatzbereiche interessant. So werden zum Beispiel Oberflächen in Kühlschränken damit beschichtet, um das Wachstum von Keimen zu verhindern. Bislang ist jedoch nicht abschließend geklärt, ob die Nanopartikel andere toxikologische Eigenschaften haben als die größeren Teilchen des gleichen Stoffes und ob sie möglicherweise zum Gesundheitsrisiko für Verbraucher werden können.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) muss deshalb in Forschungsarbeiten geklärt werden, in welchem Maße Verbraucher mit den nanoskaligen Silberteilchen in Kontakt kommen, was Nanosilber im Menschen bewirkt und wie groß die Gefahr der Resistenzentwicklung ist. Bis zum Vorliegen einer abschließenden Sicherheitsbewertung sollte nach Ansicht des BfR Nanosilber in verbrauchernahen Produkten nicht verwendet werden. In Lebensmitteln sind nanoskalige Zusatzstoffe ohnehin zulassungspflichtig, Nanosilber ist nicht zugelassen. Eine Stellungnahme des BfR zum Thema ist unter www.bfr.bund.de veröffentlicht. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 10.06.2010

Den Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 07/10 auf Seite 352, weitere Kurzberichte ab Seite 348.

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