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Kaufbereitschaft für Lebensmittel mit Claims (Peer-Review-Beitrag)

Untersuchungsergebnisse aus Sicht des Verbraucherschutzes

Jessica Aschemann-Witzel, Aarhus

Auf Lebensmitteln finden sich zunehmend nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben („Health Claims“). Oft sind diese nach Ansicht der Verbraucherorganisationen missverständlich und irreführend. Dem soll die neue EU-Verordnung EG 1934/2006 Abhilfe schaffen. Die Forschung zu Konsumentenverhalten und Claims ist jedoch noch lückenhaft. Eine Studie zeigt, dass Lebensmittel mit Claims bevorzugt gewählt und positiv beurteilt werden. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Einbezugs der Verbraucherperspektive bei der Gesetzgebung zu Lebensmittelinformationen.

Die neue Verordnung EG 1926/2006 hat zum Ziel, für die Verbraucher verständliche, europaweit einheitliche und wissenschaftlich abgesicherte nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sicherzustellen. Die Forschung über die Reaktion von Konsumenten auf Claims auf Lebensmitteln ist jedoch noch lückenhaft. Untersucht wurde daher mithilfe einer Kaufsimulation und nachfolgendem Interview die Kaufreaktion und die Beurteilung der Claims durch Verbraucher.

Die Ergebnisse zeigen, dass Claims die Kaufwahrscheinlichkeit deutlich steigern, die Faktoren mit Einfluss jedoch je nach Produktkategorie variieren können. Produkte mit Claim werden für gesünder gehalten und den Claims mitunter auch bei Nichtbekanntheit geglaubt. Personen mit geringerem Bildungsstand oder geringerem Ernährungswissen tendieren möglicherweise stärker zur Wahl von Produkten mit Claim. Vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse lässt sich die restriktive Verordnung als positiv für den Verbraucherschutz bewerten.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 05/10 ab Seite 238.

Peer-Review-Verfahren | Eingereicht: 18. 5. 2009 Akzeptiert: 20. 1. 2010

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