Analogkäse – Verwendung und rechtliche Vorgaben

  • 01.07.2009
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  • Redaktion

Mit den Begriffen Analogkäse, Käseimitat, Kunstkäse oder Laborkäse wird ein Produkt verstanden, das ähnlich aussieht wie Käse, aber nicht aus Milch hergestellt wird. In der Produktion wird das Milchfett durch billigere pflanzliche Öle bzw. Fette ersetzt. Zudem können noch Stärke, Salze, Emulgatoren, Aromen, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Wasser, pflanzliches Eiweiß bzw. Milchpulver verwendet werden.

Teilweise werden auch Mischungen aus Käse und Analogkäse (z. B. geriebene Mischungen) in den Handel gebracht. Analogkäse ist in der Herstellung günstiger als echter Käse, da kein Reifungsprozess notwendig ist. Zudem sind das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit besser als bei echtem Käse.

Der nachgemachte Käse wird vor allem bei Convenience-Produkten (meist tiefgefroren) oder in der Zubereitung von Speisen in der Gastronomie bzw. im Imbissbereich (z. B. Lasagne, Pizza und Salat) und im Bäckereibereich (z. B. überbackene Brötchen, Croissants, Käsestangen) verwendet. Ferner befindet er sich in Fertigprodukten, wie streufähigem Backbelag für Pizzen.

Nach europäischem und nationalem Recht ist der Begriff "Käse" Erzeugnissen vorbehalten, die ausschließlich aus Milch hergestellt wurden. Wird ein Milchbestandteil ganz oder teilweise ersetzt, z. B. Milchfett durch pflanzliche Öle bzw. Fette, darf die Bezeichnung "Käse" - auch in Wortbestandteilen nicht mehr verwendet werden. Die Bezeichnung Analogkäse ist demnach dafür verboten. Lebensmittelrechtlich ist Analogkäse durchaus verkehrsfähig. Die Bezeichnung oder Aufmachung darf allerdings nicht zu einer Verwechslung mit "echtem" Käse führen.

Ob entsprechende Produkte verwendet wurden, kann der Verbraucher bei verpackten Produkten nur daran erkennen, dass in der Zutatenliste nicht das Wort "Käse" oder eine bestimmte Käsesorte auftaucht, sondern pflanzliche Fette, Öle, Stärke und Aromastoffe. Problematisch ist die Verwendung einer Mischung aus Käse und Käseimitaten, da in der Zutatenliste der Käse erwähnt wird, jedoch vom "Imitat" nur die Bestandteile angegeben sind.

Bei loser Ware und in der Gastronomie muss die Verwendung von Analogkäse in der Beschreibung des Lebensmittels im Aushang, in der Speisekarte bzw. auf dem Schild an der Ware erklärt werden. So dürfen beispielsweise Brötchen mit Käse-Imitat nicht "Käsebrötchen" heißen, sondern "Brötchen mit Belag aus Pflanzenfett". Quelle: LGL Bayern (01.07.09)

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