Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette

  • 01.09.2004
  • News
  • Redaktion

Verbraucher, Lebensmittelindustrie, Einzelhandel und Landwirte werden in der im August gegründeten Gruppe vertreten sein, die die Europäischen Kommission in Fragen der Lebensmittelsicherheit beraten wird. Die „Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit“ wird sich aus 45 Mitgliedern von auf EU-Ebene agierenden Organisationen zusammensetzen und mindestens zweimal im Jahr tagen. Auf europäischer Ebene tätige Einrichtungen, die Erzeuger, Lebensmittelindustrie, Einzelhandel und Verbraucher vertreten, können die Mitgliedschaft in der Beratenden Gruppe für die Lebensmittelsicherheit beantragen. Im Einklang mit dem Grundsatz „Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ wird die EU-Kommission die Gruppe zu unterschiedlichen Fragen der Lebensmittelpolitik konsultieren. Auch soll ein Internet-Konsultationsforum für Lebensmittelsicherheit eingerichtet werden, das allen in diesem Bereich tätigen europäischen Organisationen offen steht. Das erste offizielle Treffen der Beratergruppe wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres stattfinden.  Die neue Beratergruppe ersetzt 5 bisherige Konsultationsgremien, darunter den Beratenden Lebensmittelausschuss und die Ad-hoc-Gruppen für Veterinärfragen, Pflanzenschutz, Tierschutz und Tierernährung, die früher dem Beratenden Ausschuss „Qualität und Gesundheit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse“ angeschlossen waren. Die Beratende Gruppe ist nicht mit dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zu verwechseln, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, die die EU-Kommission bei der Erstellung von Rechtsvorschriften unterstützen. Die neue Beratergruppe wird sich auf Strategien für die Lebensmittelsicherheit konzentrieren und Konsultationen zu einzelnen Themen durchführen, wie dies bereits heute der Fall ist. Weitere Informationen unter europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_275/l_27520040825de00170019.pdf. (01.09.04)

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