Weltstillwoche: Mutterschutzgesetz ermöglicht Vereinbarkeit von Stillen und Beruf
- 01.10.2015
- News
- Redaktion
Dass Frauen auch relativ früh nach der Geburt zurück ins Arbeitsleben gehen, soll kein Grund sein, dass Säuglinge auf wertvolle Muttermilch verzichten müssen. Paragraph 7 des Mutterschutzgesetzes (MUSchG) bietet Frauen daher den notwendigen rechtlichen Rahmen, um während der Arbeitszeit zu stillen. Sie werden für die zum Stillen erforderliche Zeit freigestellt, mindestens jedoch zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde.
Das Netzwerk Gesund ins Leben empfiehlt Unternehmen, Arbeitnehmerinnen in ihrem Stillwunsch zu unterstützen, indem sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus für gute Bedingungen sorgen. Dazu gehören: ein Raum, der Privatsphäre bietet, eine bequeme Sitzgelegenheit sowie bei Bedarf ein Stromanschluss für eine elektrische Milchpumpe und ein Kühlschrank zur Aufbewahrung der gewonnenen Muttermilch.
Experten raten, trotz Einführung von Beikost (frühestens mit Beginn des 5. Monats und bis spätestens mit Beginn des 7. Monats) weiter zu stillen. Die durchschnittliche Stilldauer in Deutschland liegt bisher bei 7,5 Monaten1. Die Stillförderung für Unternehmen zahlt sich dabei mehrfach aus. So können Dienstausfälle nachhaltig verringert werden, denn Stillen wirkt präventiv auf die Gesundheit von Mutter und Kind. Stillen senkt das Risiko für Durchfall und Mittelohrentzündung des Kindes und kann zur Risikominderung für Brust- und Eierstockkrebs der Mutter beitragen2.
Quellen:
Pressemitteilung des Netzwerks Gesund ins Leben
(1) Robert Koch-Institut (Hrsg) (2015) Stillverhalten. Faktenblatt zu KiGGS Welle1: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Erste Folgebefragung 2009-2012. RKI, Berlin www.kiggs-studie.de (Stand: 02.09.2015)
(2) Ip, S. et al.: Breastfeeding and Maternal Health Outcomes in Developed Countries. Evidence Report/Technology Assessment No. 153. Rockville, MD: Agency for Healthcare Research and Quality, 2007 (AHRQ Publication No. 07-E007)
Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Stillen gibt die Nationale Stillkommission
Außerdem: Die Mitmach-Aktion „#breastfeedingworks: Erzähle Deine Story!“ gehört zu den Aktivitäten zur Weltstillwoche. Die WHO/UNICEF-Initiative lädt Mütter ein zu berichten, wie sie Stillen und Arbeitsalltag vereinbart haben.