REACH-Verordnung – Registrierungsphase beginnt
- 02.01.2009
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- Redaktion
Am 1.12.2008 endete die Vorregistrierungsphase im neuen europaweit geltenden Chemikalienrecht, der so genannten REACH-Verordnung. Zugleich beginnt die Registrierungsphase, deren erste Frist am 1.12.2010 ausläuft. Darauf weist die Bundesstelle Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.
Unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind seit dem 01.06.2008 nahezu alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder importiert werden, ab Mengen von einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Dabei müssen verschiedene Daten über die Gefahren des jeweiligen Stoffs eingereicht werden, bevor er auf den Markt gebracht werden darf.
Für bestimmte, schon lange auf dem Markt verfügbare Stoffe hatten Hersteller und Importeure jedoch die Möglichkeit der Vorregistrierung. Dadurch verschiebt sich die Pflicht zur Registrierung um einige Jahre nach hinten. So lange kann der Stoff gehandelt werden, ohne Daten einzureichen. Inzwischen sind über 2 Mio. Vorregistrierungen aus der gesamten EU bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen; deutlich mehr als die ursprünglich erwarteten 150 000.
Erfolgte keine Vorregistrierung, muss der jeweilige Stoff vor einer weiteren Herstellung, beziehungsweise Einfuhr bei der ECHA registriert werden. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden. Weitere Informationen sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de zu finden. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (02.01.09)