Parenterale Ernährung weiter erstattungsfähig

  • 02.02.2004
  • News
  • Redaktion

Im Zuge der Gesundheitsreform wurde die Erstattungsfähigkeit für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben. Das gilt allerdings nicht für alle Präparate dieser Gruppe. Bis zum 31. März 2004 wird die ambulante parenterale Ernährungstherapie von den Gesetzlichen Krankenkassen auf jeden Fall weiter erstattet.

Nach Ende dieser Übergangsfrist wird nach einer Mitteilung der Baxter Deutschland GmbH eine Ausnahmeliste gelten, die derzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss erstellt wird. Da in der ersten Fassung der Ausnahmen die parenterale Ernährung bereits berücksichtigt wurde, ist davon auszugehen, dass sie auch über den 31. März hinaus erstattungsfähig bleibt. 02.02.04

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