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Blutzuckermessen wird zur Routine: Jedes Jahr erkranken etwa 3000 Betroffene unter 18 Jahren neu an Diabetes mellitus Typ 1. © robertprzybysz / iStock / Thinkstock

DDG: Inklusion von Kindern mit Diabetes Typ 1 von Ehrenamt und Spenden abhängig

  • 02.02.2017
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  • Redaktion

Eine Erhebung der AG Inklusion der "Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie" (AGPD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zeigt, dass die zur Aufnahme von Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kita und Schule erforderliche Schulung sehr stark von privatem Engagement wie Spenden abhängig ist. Die Experten fordern daher eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung der Leistung.

Bei Kindern mit Diabetes mellitus Typ 1 muss der Blutzuckerspiegel mehrmals täglich kontrolliert und durch die Verabreichung von Insulin angepasst werden. Für Betreuer und Lehrer in Kita und Schule kann sich der Umgang mit der Erkrankung als komplex erweisen: Viele scheuen sich vor der Verantwortung und sind Unsicherheiten aufgrund möglicher Gesundheitsschäden. 

Diese Bedenken ließen sich aber oft mit einer zweistündigen Schulung ausräumen, die den Betreuern die Grundlagen zur Blutzuckermessung, Insulinanpassung und frühzeitiges Erkennen von Unterzuckerungen vermittelt, so Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Schulungen für Erzieher und Lehrer kann diabetologisches Fachpersonal erteilen, beispielsweise Diabetesberaterinnen oder Ärzte. 

Bundesrat empfiehlt gesetzliche Regelung

Damit die erste Schulung des Schul- und Kitapersonals durch entsprechende Kliniken und Schwerpunktpraxen gewährleistet ist, bedarf es finanzieller Mittel. Das Problem: Bisher existiert keine bundesweit einheitliche Regelung zur Durchführung und Finanzierung dieser Schulung.

Die „AG Inklusion" der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) der DDG hat 66 Kliniken und Schwerpunktpraxen in ganz Deutschland dazu befragt, unter welchen Umständen sie Erstschulungen erbringen. Es zeigte sich, dass in knapp 80 Prozent der Fälle im Bereich Kita und 70 Prozent der Fälle im Bereich Schule Spenden, Ehrenamt oder eine Querfinanzierung von Geldern innerhalb der Diabeteseinrichtung die Schulungen ermöglichten. „Das bedeutet, dass die Schulungen von privatem Engagement und von Zugeständnissen der kaufmännischen Entscheidungsträger abhängig sind“, sagt Dr. med. Thomas Michael Kapellen von der AG Inklusion. „Damit haben Faktoren wie kommunale Strukturen oder auch Kommunikationsfähigkeit der Eltern starken Einfluss.“ Letztlich müssten die Schulungen immer wieder mühsam neu in Verhandlungen ausgefochten werden.

Der Bundesrat hatte zu diesem Thema im vergangenen Jahr eine gesetzliche Regelung empfohlen. Den Experten genügt das nicht: Sie fordern, dass dass es eine gesetzliche, einheitliche und flächendeckende Kostenübernahme für die Betreuer-Schulungen gibt, entweder durch die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Schulträger beziehungsweise die Träger der Kita. Die Sicherstellung einer angemessenen Hilfe entscheide auch darüber, ob und inwieweit Eltern weiter erwerbstätig bleiben können oder ob die Betreuung des an Diabetes erkrankten Kindes zur Hauptaufgabe wird.

Quelle: DDG

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