Erster Freilandversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

  • 02.05.2006
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  • Redaktion

Die Gießener Justus-Liebig-Universität hat Ende April mit der Aussaat gentechnisch veränderter Gerste auf einer zehn Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Versuchsfläche begonnen. Damit wird erstmals gentechnisch veränderte Gerste in Deutschland freigesetzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Antrag der Universität auf Freisetzung der Pflanzen zu Forschungszwecken am 3. April genehmigt. In dem Freilandversuch können nun bis zum Jahr 2008 jährlich 5000 gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt werden. Die Gerste ist nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere zugelassen.

Freigesetzt werden zwei Linien von Gerstenpflanzen: Die gentechnische Veränderung der ersten Linie soll dazu führen, dass die Pflanze ein Enzym produziert, durch das sich die Gerste bei der Futtermittelherstellung bzw. das Gerstenmalz beim Brauen besser verarbeiten lässt. Die Gerstenpflanzen der zweiten Linie sollen widerstandsfähig gegen eine bestimmte Pilzkrankheit sein.

Die Genehmigung des BVL ist an Sicherheitsbestimmungen geknüpft, die unter anderem Isolationsabstände, einen engmaschigen Wildschutzzaun, Vogelnetze und Vorschriften zur Lagerung des Getreides vorsehen. Durch eine Kontrolle der Flächen auch nach Abschluss der Freisetzungsversuche und ein Entfernen von Pflanzen verwandter Arten in der Nähe der Versuchsfläche muss der Antragsteller gewährleisten, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Feld überdauern, sich auf benachbarten Flächen ausbreiten oder sich mit verwandten Pflanzen kreuzen. (02.05.06)

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