Bessere Information über Fleischerzeugnisse

  • 02.07.2003
  • News
  • Redaktion

Verbraucher werden ab sofort durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser darüber informiert, was sie verzehren. Denn zum 30. Juni endete die Übergangsfrist für die Umsetzung der „Richtlinie zur Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften vom 1. Januar 2003“, mit der die Definition des Begriffes „Fleisch“ hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird.

Nach der neuen Definition wird der Verbraucher klar erkennen können, ob ein Produkt Muskelfleisch, Fett oder Innereien enthält. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven. Dagegen fällt Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, nicht darunter.

Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und etwaige Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht in Bezug auf die Lebensmitteletikettierung liegen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten. Ein gesonderter Vorschlag zur Verbesserung der Etikettierung von Geflügelfleischerzeugnissen soll demnächst vorgelegt werden.

Was bewirkt die Richtlinie?

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen, damit Verbraucher sich besser über die Fleischerzeugnisse informieren kann:

  • Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschl. Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als "Fleisch" bezeichnet werden.
  • Vorbehaltlich bestimmter, in der Definition festgesetzter Höchstwerte, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d. h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.
  • Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise „Rindfleisch“ von „Schweinefleisch“ unterschieden werden kann.
  • „Separatorenfleisch“ fällt nicht unter die Richtlinie. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muss Separatorenfleisch gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt. 02.07.03
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