Eilverordnung zur Vogelgrippe

  • 02.09.2005
  • News
  • Redaktion

Wildvögel und Hausgeflügel werden ab dem Wochenende im Rahmen des Krisenpräventionsplans gegen Vogelgrippe deutschlandweit vorsorgend beobachtet und untersucht ("Monitoring"). Eine entsprechende Eilverordnung hat das BMVEL am 31. August beschlossen.

„Wir wollen damit sicher stellen, dass wir Verdachtsfälle so früh wie möglich erkennen und umgehend darauf reagieren können", sagte Ministerin Renate Künast. Zwar werde die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel von Experten, der EU-Kommission und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) derzeit als gering eingeschätzt, aber man müsse auf alles vorbereitet sein, betonte Künast. Daher werde, sobald sich die Gefahrenlage verschärfe, die nächste Stufe im Krisenplan gegen die Vogelgrippe in Gang gesetzt: Eine weitere Eilverordnung, die alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere in Ställe zu sperren, sei vorbereitet. Sie könne im Bedarfsfall umgehend in Kraft gesetzt werden.

"Wichtig ist jetzt vor allem, dass die Bundesländer die Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Geflügelpest auf Tiere in Deutschland streng überwachen und das Monitoring vor Ort schnellstmöglich und lückenlos begonnen wird", so Künast. (02.09.05)

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
PENNY-Kampagne „Wahre Kosten 2023“: erste Auswertung liegt vor weiter