Enterale Ernährung: BMGS erlässt Richtlinien
- 02.09.2005
- News
- Redaktion
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft.
Das Ministerium hat die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des BMGS nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet ist.
Die Überarbeitung der Richtlinien stellt insbesondere klar,
Um notwendige Klarheit bei der Anwendung und Praktikabilität der Richtlinien herzustellen, wurden eine umfassende redaktionelle Überarbeitung und Straffung der Richtlinien vorgenommen. Dies soll dazu beitragen, Missverständnisse und Verunsicherungen bei den Betroffenen zu vermeiden.
Die „Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien / AMR)“ ist unter www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf verfügbar. (02.09.05)