Selen in Nahrungsergänzungsmitteln

  • 03.05.2005
  • News
  • Redaktion

Seit einigen Jahren werden verstärkt Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Selenzusätzen angeboten. Nach einer EU-Richtlinie dürfen in diesen zwar die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, -hydrogenselenit und -selenat verwendet werden, nicht jedoch organische Verbindungen wie Selenomethionin oder Selenhefe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ging jetzt u. a. der Frage nach, ob letztere für NEM zugelassen werden sollten.

Es kommt zum Schluss, dass organische Selenverbindungen vorerst nicht für NEM verwendet werden sollten. Für Selenhefe könne bislang keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden. Darüber hinaus ließen die bisherigen Studienergebnisse keine Vorteile von Selenomethionin oder Selenhefe in Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Seleniten erkennen.

Zudem sehen Kritiker die Gefahr einer erhöhten Quecksilber-Belastung für den Menschen durch Selenit und Hydrogenselenit in NEM im Unterschied zu organischen Verbindungen. Das BfR hält es jedoch nach Prüfung der aktuellen Datenlage nicht für notwendig, auf anorganischen Selenverbindungen einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen. Die vollständige Stellungnahme findet sich im Internet. (03.05.05)

 

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