Schärfere Vorgaben zur Lebensmittelhygiene

  • 03.05.2006
  • News
  • Redaktion

In den nächsten Wochen und Monaten haben Vereins- und Straßenfeste wieder Hochkonjunktur. Neue EU-Verordnungen nehmen die Organisatoren in puncto Hygiene und Lebensmittelsicherheit verstärkt in die Pflicht. Damit Ausrichter und ehrenamtliche Helfer an alles denken und auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, hat der TÜV SÜD eine Checkliste zusammengestellt.

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich unbedenklich genossen werden können. Das Prinzip der Selbstkontrolle wird unterstrichen von den neuen EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene, die seit Januar 2006 in Kraft sind. Die Ausrichter von Festivitäten müssen an zahlreiche Vorgaben denken: Stände für Fleisch- und Wurstwaren brauchen ein festes Dach. Rohware und fertige Speisen müssen immer getrennt gelagert werden. Speisereste dürfen nur in Spezialcontainern entsorgt werden.

Damit an alles gedacht und hygienisch und sicher gefeiert wird, hat der TÜV SÜD Checklisten erstellt – eine für Organisatoren und Vereinsvorstände, eine für ehrenamtliche Helfer. Diese können unter www.tuev-sued.de/vereinschecklisten kostenlos heruntergeladen werden. (03.05.06)

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
PENNY-Kampagne „Wahre Kosten 2023“: erste Auswertung liegt vor weiter