EU-Agrarminister einigten sich auf Kennzeichnung von GVO-Produkten

  • 03.12.2002
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  • Redaktion

Lebens- und Futtermittel, bei deren Herstellung absichtlich gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet werden, müssen künftig als solche gekennzeichnet werden; technisch unvermeidbare oder zufällige gentechnisch veränderte Bestandteile ab einer Menge von 0,9 Prozent. Darauf einigten sich am 28. November die EU-Agrarminister in Brüssel. Diese Regelung soll auch für Lebensmittel gelten, in denen gentechnisch veränderte Bestandteile direkt nicht mehr nachweisbar sind, zum Beispiel Öl.

Bisher müssen gentechnisch veränderte Bestanteile in Futtermitteln überhaupt nicht angegeben werden, bei Lebensmitteln gibt es nach der derzeitig noch gültigen Rechtslage zahlreiche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht.

Die Entscheidung im Ministerrat ist allerdings noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament wird sich in zweiter Lesung mit dem Thema befassen. Es hatte sich zuvor für einen strengeren Grenzwert von 0,5 Prozent ausgesprochen.03.12.02

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