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Lebensmittel oder Arzneimittel? BfArM und BVL planen Einrichtung einer Expertenkommission

  • 04.06.2012
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wollen eine Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, einrichten. Dem Gremium sollen auch externe Fachleute angehören. Die beiden Behörden rufen daher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Pharmazie, Medizin, Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften zur Mitarbeit in der Kommission auf.

Zunehmend werden in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln Stoffe verwendet, die bislang lediglich als Arzneimittel bekannt waren. Die Gemeinsame Expertenkommission tritt an, diese Entwicklung fachlich-wissenschaftlich zu reflektieren und der Politik und den Risikomanagern Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Die Gemeinsame Expertenkommmission des BVL und des BfArM soll als anerkanntes unabhängiges Gremium mit hoher fachlicher und wissenschaftlicher Autorität Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume und Stellungnahmen erarbeiten. Die zu erarbeitenden Gutachten werden mit einer Empfehlung schließen, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist. Somit wird die Gemeinsame Expertenkommmission einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von sog. Borderline-Produkten und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten.

Neben den von den Bundesländern und vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu entsendenden Sachverständigen wird die Kommission mit sechs behördenexternen Wissenschaftlern aus Forschung und Lehre aus den Bereichen Pharmazie, Medizin, Lebensmittelchemie, Chemie, Biologie, Biotechnologie und Rechtswissenschaften über ein Ausschreibungsverfahren besetzt.

Experten, die über fundierte Fachkenntnisse auf den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, pharmazeutischen Biologie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, Arzneimittelsicherheit oder Ernährungsmedizin, über Produktkenntnisse im Lebensmittelbereich sowie über Kenntnisse zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht verfügen, können sich bis zum 16. Juli 2012 für die Mitarbeit in der Expertenkommission beim BVL bewerben. Interessierte Wissenschaftler finden weitere Informationen und Bewerbungsformulare beim BVL und hier. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemeldung vom 15.05.12 (04.06.12)

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