Großpackungen bis zu 200 Prozent teurer

  • 04.10.2005
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  • Redaktion

Preisaufschläge bei Groß- und Familienpackungen sind auf dem Lebensmittelmarkt häufig. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Fachgebiets Agrarmärkte und Agrarmarketing der Universität Hohenheim. Sie untersuchte das Vorkommen von Preisaufschlägen auf dem deutschen und dem französischen Lebensmittelmarkt.

Verbraucher gehen in der Regel davon aus, dass sie beim Kauf von Groß- bzw. Familienpackungen einen Mengenrabatt bezogen auf den Grundpreis (Preis pro Mengeneinheit) erhalten. Diese Regel trifft auch bei der Mehrzahl der am Markt angebotenen Waren zu. Allerdings zeigten Studien aus USA, Großbritannien, Kanada und Griechenland bereits, dass die Erwartung auf einen Preisnachlass nicht immer gerechtfertigt ist, sondern Grundpreisaufschläge von bis zu 100 % vorkommen. Für den deutschen Markt fehlte bisher eine wissenschaftliche Untersuchung dieses Verbraucherthemas. Diese liegt nun vor.

Insgesamt gingen 11 deutsche und 8 französische Einkaufstätten des Lebensmitteleinzelhandels unterschiedlicher Handelsketten in die Untersuchung ein. Grundpreisaufschläge wurden in 7 der deutschen und 6 der französischen Einkaufstätten beobachtet. In den untersuchten deutschen Einkaufsstätten konnten 122 und in den französischen 96 Produkte identifiziert werden, die mit Preisaufschlägen vermarktet werden.

Nachgewiesen wurden Grundpreisaufschläge sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Drogerieartikeln. Kaum eine Produktkategorie war davon ausgenommen. Betroffen sind so unterschiedliche Produkte wie Schokolade, Fischstäbchen, Käse, Konservengemüse, Frühstückszerealien, Haselnusskerne, Bratfette, Mehl, Wurst, Waschpulver, Rasierklingen und Windeln. Überwiegend bei Markenprodukte lassen sich Preisaufschläge nachweisen, sie sind aber auch bei Handelsmarken vorzufinden.

Am häufigsten konnten in deutschen Geschäften Preisaufschläge bei Süßwaren beobachtet werden (40 Produkte), während sie in Frankreich am häufigsten bei Kühlprodukten (24: Käse, Fisch, Wurst, etc.) und bei Konserven (24) auftraten. Im Süßwarenbereich treten diese zudem vermehrt zur Weihnachts- und Osterzeit auf.

Die Ursachen sind vielfältig: So können Preisaufschläge durch Auszeichnungsfehler der Mitarbeiter, durch temporäre Verzerrungen auf Grund von Sonderangebotsaktionen oder aber durch die Preispolitik der Hersteller und vor allem der Händler zustande kommen. Ihre Häufigkeit ist von Einkaufsstätte zu Einkaufstätte sehr unterschiedlich. So wurden pro Geschäft Grundpreisaufschläge bei 1 bis 49 Produkten nachgewiesen.

Innerhalb der deutschen Einkaufstätten waren Großpackungen einzelner Produkte im Grundpreis um 0,17 % bis im Extremfall 216 % teurer, in französischen Supermärkten lagen die Aufschläge zwischen 0,17 % und rund 63 %. Die Vermarktung von Großpackungen mit Grundpreisaufschlägen geht zudem oft mit separater Platzierung (Zweit- und Drittplatzierungen) der teureren Produkte einher, so dass ein direkter Preisvergleich erschwert ist. Darüber hinaus können die im Grundpreis teureren Großpackungen auch mit Zusatzbeschriftungen (Angebot, Aktion, XXL Sparpack, Vorteilsgröße, Geschenkpackung, Vorratspackung) versehen sein, die einen Preisvorteil suggerieren.

Die Untersuchung zeigt auch, dass die gesetzliche Grundpreisauszeichnung (Preis je Mengeneinheit z. B. €/kg) nicht lesbar, falsch und sogar nicht vorhanden ist. Insgesamt wurden in 6 der deutschen und 2 der französischen Einkaufstätten Mängel bei der Grundpreisauszeichnung festgestellt. Ebenso wird der Preisvergleich erschwert, wenn die Grundpreisauszeichnung anhand unterschiedlicher Maßeinheiten (mg, g oder kg, aber auch bei Konserven in l oder g) erfolgt.

Fazit der Studie: Verbraucher müssen entgegen ihrer Erwartungen beim Einkauf im Einzelhandel damit rechnen, für Groß- und Familienpackungen einen Preisaufschlag zu bezahlen. Auch müssen sie sich darauf einstellen, dass es sich bei „Angeboten“ nicht immer um solche handelt. (04.10.05)

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