Ein Jahr Allergenkennzeichnung: Probleme bleiben bestehen

  • 05.01.2007
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  • Redaktion

Seit November 2005 müssen zwölf Zutaten, die am häufigsten Allergien auslösen, immer im Zutatenverzeichnis von abgepackter Ware aufgeführt werden. Für die Lebensmittelallergiker stellt die neue Allergenkennzeichnung eine erste Erleichterung bei der Auswahl geeigneter Lebensmittel dar, aber es sind nach Meinung des DAAB längst nicht alle Probleme gelöst.

Ein Nachsehen haben Gewürz- und Kräuterallergiker, da die gesetzliche Regelung speziell für Gewürz- und Kräutermischungen mit einem Mengenanteil unter 2 % im Endprodukt eine Ausnahme vorsieht und eine Einzelauflistung der Gewürze/Kräuter nicht nötig ist. Außerdem gibt es keine einheitliche Regelung der Kennzeichnung von Spuren, die durch den Herstellungsprozess unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen. Das erschwert Menschen, die hochgradig allergisch auf kleinste Allergenmengen reagieren, die Lebensmittelauswahl. Hinweise wie "Dieses Produkt wird in einem Nuss verarbeitenden Betrieb hergestellt" oder "Dieses Produkt kann Spuren von Nüssen, Erdnüssen, Milch und Ei enthalten" verwirren und verunsichern den Allergiker zum Teil sehr, erläutert der DAAB. Einige Firmen umgehen die Spurenproblematik und setzten die Bestandteile, die eventuell als Spur im Produkt enthalten sein können, als Zutat ein. Deshalb verzichten Allergiker auf Produkte, die sie vorher ohne Probleme verzehren konnten.

Wissenschaft und Industrie sind nun gefordert Schwellenwerte und Definitionen für die „Spurenproblematik“ festzulegen und so mehr Sicherheit bei der Auswahl allergikergeeigneter Produkte zu gewährleisten. (05.01.07)

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