Auch natürliche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln können ein gesundheitliches Risiko bergen

  • 05.07.2002
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  • Redaktion

Nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) sollte der Gehalt der pflanzlichen Inhaltsstoffe Estragol und Methyleugenol in Lebensmitteln aus Gründen der Vorsorge so weit wie möglich reduziert werden. Diese beiden natürlichen Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen, z. B. Estragon, Basilikum, Anis, Sternanis, Piment, Muskatnuss, Lemongras sowie Bitterfenchel- und Süßfenchelfrüchte, zeigten in mehreren Versuchsreihen Krebs auslösende und erbgutverändernde Wirkungen. Diese Einschätzung hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union in zwei wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Estragol bzw. Methyleugenol bestätigt.

Für die Krebs auslösende und erbgutschädigende Wirkung beider Stoffe kann kein so genannter Schwellenwert angenommen werden. Der SCF hat deshalb auch keine gesundheitlich unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge für Estragol und Methyleugenol festgelegt.

Wie groß das Risiko für Verbraucher ist, die regelmäßig estragol- oder methyleugenolhaltige Lebensmittel verzehren, kann zahlenmäßig nicht abgeschätzt werden. Es dürfte jedoch wegen der relativ kleinen Aufnahmemengen dieser Stoffe nicht sehr hoch sein. Untersuchungen, die eine konkrete Gesundheitsgefährdung beim Menschen belegen, liegen bisher nicht vor.

Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BgVV aber, den dauerhaften und regelmäßigen Verzehr der genannten Gewürze und Kräutertees einzuschränken. Das gilt insbesondere für Fencheltees, die Kinder häufig gegen Blähungen erhalten. Über längere Zeiträume sollten solche Teezubereitungen deshalb nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker gegeben werden.

Der lebensmittelherstellenden Industrie empfiehlt das BgVV, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Maßnahmen zu ergreifen, um die Gehalte von Estragol und Methyleugenol in Lebensmitteln so weit wie möglich zu verringern. Speziell bei Kindertees sollten die Gehalte nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen unter die Nachweisgrenzen gesenkt werden.

Das BgVV ist wegen des Prinzips der Vorsorge bemüht, die Verbraucher möglichst umfassend über neue Erkenntnisse zu unterrichten. Wenn auch, wie bei Methyleugenol und Estragol, die Verdachtsgründe nicht ausreichen, um ein Verbot traditioneller Lebensmittel zu rechtfertigen, so erhält der Verbraucher doch die Möglichkeit, sein Verzehrsverhalten entsprechend seinem individuellen Vorsorgebedürfnis zu gestalten.

Die Stellungnahmen des SCF sind unter europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/out104_en.pdf und europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/out102_en.pdf abzurufen. 05.07.02

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