Dosenpfand soll vereinfacht werden

  • 05.11.2004
  • News
  • Redaktion

Mit der am 3. November im Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Verpackungsverordnung will die Bundesregierung einerseits die gegenwärtig unterschiedlich geltenden Pflichtpfandregelungen für Einweggetränkeverpackungen vereinfachen und andererseits ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen fördern.

So soll zukünftig für alle Einweggetränkeverpackungen ein Pfand gezahlt werden, ausgenommen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen sowie Verpackungen für Fruchtsaft, Milch und Wein. Bisher gilt die im Januar 2003 eingeführte Pfandpflicht im Getränkebereich für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke. Nach dem noch geltenden Recht müsste ab April 2005 auch für Fruchtsaftverpackungen Pfand gezahlt werden. Grund ist die Unterschreitung der Mehrwegquote.

Die Eckpunkte der Novelle

  • Die Pfandpflicht soll künftig unabhängig von einer Quote für alle Einweggetränkeverpackungen gelten. Ausgenommen sind alle ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sowie die Getränkebereiche Fruchtsaft, Milch und Wein.
  • Die Pfandpflicht wird beschränkt auf Getränkeverpackungen zwischen 0,1 und 3 Liter. Der Pfandbetrag wird einheitlich auf 25 Cent festgelegt.
  • Die Insellösungen der Discounter werden eingeschränkt. Die Rücknahmepflicht richtet sich nach dem jeweiligen Material der Verpackung. So muss ein Vertreiber nicht Kunststoffflaschen zurücknehmen, wenn er nur Glasflaschen anbietet. Der Verbraucher kann künftig pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen unabhängig von Marke, Größe und von der Getränkeart überall dort abgeben, wo Verpackungen dieses Materials angeboten werden. Wer also Dosen verkauft, muss diese auch zurücknehmen.

Die mit der Novelle vorgeschlagenen Regel dienen auch dazu, das von der Europäischen Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren einvernehmlich zu beenden. Die Kommission hatte am 20. Oktober dieses Jahres deutlich gemacht, dass sie eine Einschränkung der Insellösungen erwartet. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. (05.11.04)

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