Fleischskandal: 10-Punkte-Sofortprogramm beschlossen

  • 05.12.2005
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  • Redaktion

In den letzten Wochen stellten Lebensmittelkontrolleure bei Routineuntersuchungen in großem Umfang nicht verkehrsfähiges Fleisch sicher. Teile der bisher beschlagnahmten Ware wurden umetikettiert und waren bereits in den Handel gelangt. Als Konsequenz aus diesen Vorfällen wurde am 29. November auf einer Bund-Länder-Krisensitzung ein 10-Punkte-Sofortprogramm beschlossen.

Demnach soll unter anderem der Informationsfluss zwischen den Landes- und Bundesbehörden verbessert werden. Dazu soll das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bereitgestellte EDV-System FIS-VL für die Dokumentation der Erkenntnisse ab sofort bereit gestellt werden. Bei „FIS-VL“ handelt es sich um eine Art elektronische Akte, in die Daten gemeldet werden. Das BVL wird die Daten täglich auswerten und zusammenfassen und dem Bundesministerium für Ernährung. Lebensmittel und Verbraucherschutz (BMELV) sowie den Ländern zur Verfügung stellen. Des Weiteren sollen die Meldepflichten in der VO (EG) 178/2002 ausgeweitet werden auf Lebensmittelunternehmer, denen unsichere Lebensmitteln angeboten werden und die solche Lebensmittel zurückweisen. Für sog. Kategorie-3-Material (aus lebensmitteltauglichen Ausgangsmaterialien stammende, aber nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Produkte) soll die Dokumentation bei Transporten verbessert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Umdeklarierung zu Lebensmitteln zu erschweren. Dazu sollen die Abgangs- und Empfangsdokumente künftig zusammengeführt werden. Der geltende Strafrahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Bestimmungen soll konsequenter als in der Vergangenheit ausgeschöpft werden. Die Mitteilungspflicht der Ermittlungsbehörden an Lebensmittelsicherheitsbehörden soll rechtlich verankert werden, um die Kommunikation zwischen Justiz- und Lebensmittelbehörden zu verbessern. Um die gesundheitliche Bewertung von Einzelfällen durch die zuständigen Behörden in den Ländern zu erleichtern, wird das BMELV außerdem koordinierend das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rechtzeitig mit den notwendigen Risikobewertungen beauftragen. Das vollständige 10-Punkte-Programm ist unter www.verbraucherministerium.de abrufbar.

Zusätzlich wurden weitere 10 Punkte erarbeitet, die auf Ministerebene zur Diskussion gestellt werden. Sie beschäftigen sich mit einer länderübergreifenden Qualitätssicherung, der Überprüfung der Kapazitätsausstattung der Behörden, einem neuen Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetz, der stufenlose Rückverfolgbarkeit, dem Preisdumping, schärferen Sanktionen, besserer Kennzeichnung, Informantenschutz, einem nationalen Schnellwarnsystem sowie Verstößen gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelrecht.

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