Tagesmütter: Keine Hygienekontrollen nach EU-Recht

  • 06.01.2012
  • News
  • Redaktion

Tagesmütter müssen sich nicht an die Hygienevorschriften der Europäischen Union für Lebensmittelunternehmen halten. Wer nur gelegentlich Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der EU-Hygieneverordnung ausgenommen, die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt.

Ende 2011 forderte das Berliner Jugendamt Tagesmütter auf, ab dem 01. Januar 2012 die EU-Hygienevorschriften einzuhalten. Die Vertretung der EU-Kommission in Berlin reagierte auf die Medienberichte und stellte klar: Hygienekontrollen bei Tagesmüttern nach der EU-Verordnung durchzuführen, sei eine zu enge Auslegung des EU-Rechts. Die Verpflegung bei Tagesmüttern könne auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische Vorgaben. Quelle: Campus Tagespflege, Pressemeldung vom 20.12.2011 (06.01.12)

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