Fluoridiertes Speisesalz: Ausnahmegenehmigung gilt für weitere drei Jahre

  • 06.02.2003
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  • Redaktion

Damit fluoridiertes Speisesalz weiterhin in Deutschland hergestellt und vertrieben werden kann, hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) erneut eine für drei Jahre gültige Ausnahmegenehmigung erteilt.

Diese sieht vor, dass pro/kg Speisesalz 250 mg Kalium- oder Natriumfluorid zugesetzt werden dürfen. Nach wie vor darf das als Jodsalz mit Fluorid im Lebensmittelhandel erhältliche Salz aber nur in Haushaltspackungen hergestellt und vertrieben werden. In der Gemeinschaftsverpflegung ist der Einsatz nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) möglich. Diese wurde bisher allerdings von wenigen Einrichtungen beantragt.

Für eine breitere Verwendung dieses Kombinationssalzes sprechen jetzt vorgelegte Ergebnisse einer mehrjährigen Studie des Universitätsklinikums Heidelberg über die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Wissenschaftler konnten nachweisen, dass der regelmäßige Verzehr von mit fluoridiertem Speisesalz hergestellten Hauptmahlzeiten die Fluoridzufuhr messbar verbesserte. Merkmale einer Überdosierung wurden in der Untersuchung nicht festgestellt. 06.02.03

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