Vogelgrippe: Erneute Stallpflicht für Geflügel

  • 06.02.2006
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  • Redaktion

Vom 1. März an soll Geflügel zum Schutz vor der Übertragung der Vogelgrippe deutschlandweit für mindestens 2 Monate wieder in Ställen gehalten werden. Sollte sich an der Gefahrenlage etwas ändern, könne das Aufstallungsgebot auch früher in Kraft treten, teilte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, am 3. Februar mit.

Die Entscheidung basiere auf einer Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dessen Einschätzung zufolge insbesondere von Zugvögeln, die auf der Ost-Route über den Nahen Osten und die Türkei fliegen, ein Einschleppungsrisiko ausgeht. Da nicht vorhersehbar sei, in welchen Gebieten in Deutschland die Vögel rasten, sei das bundesweite Einsperren der Tiere – vor allem hinsichtlich der horrenden Schäden, die eine Einschleppung für die Tierhaltung bedeuten würden – sinnvoll, betonte Seehofer.

Das Hauptrisiko gehe allerdings nach wie vor von illegalen Importen von Geflügel und Geflügelprodukten aus. Deshalb sei das zentrale Element der Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiterhin die Kontrolle an den Grenzen. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.verbraucherministerium.de. (06.02.06)

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