Lebenslauf für Lebensmittel

  • 06.04.2004
  • News
  • Redaktion

Ab 1. Januar 2005 steht in Lebensmittelunternehmen Transparenz und Kontrolle noch mehr im Mittelpunkt. Denn eine neue europäische Rechtsverordnung schreibt vor, dass Lebensmittel und Futtermittel „rückverfolgbar“ sein müssen.

Hinter der Verordnung mit der Nummer 178/2002/EG verbirgt sich ein Paket an Vorschriften, wie die Entstehungsgeschichte von Lebens- bzw. Futtermitteln zurückverfolgt werden soll. In Zukunft muss bei jedem Produkt lückenlos verfolgbar sein, was, wann, von wem und an wen geliefert wurde. Grundsätzlich sind von den Firmen Nachweise über Herkunft und Qualität der eingesetzten Vorprodukte und Zutaten sowie über den gesamten Herstellungsprozess bereit zu halten. Diese Informationen müssen auf Verlangen der Behörden unverzüglich heraus gegeben werden können. 06.04.04

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
PENNY-Kampagne „Wahre Kosten 2023“: erste Auswertung liegt vor weiter