Lebenslauf für Lebensmittel

  • 06.04.2004
  • News
  • Redaktion

Ab 1. Januar 2005 steht in Lebensmittelunternehmen Transparenz und Kontrolle noch mehr im Mittelpunkt. Denn eine neue europäische Rechtsverordnung schreibt vor, dass Lebensmittel und Futtermittel „rückverfolgbar“ sein müssen.

Hinter der Verordnung mit der Nummer 178/2002/EG verbirgt sich ein Paket an Vorschriften, wie die Entstehungsgeschichte von Lebens- bzw. Futtermitteln zurückverfolgt werden soll. In Zukunft muss bei jedem Produkt lückenlos verfolgbar sein, was, wann, von wem und an wen geliefert wurde. Grundsätzlich sind von den Firmen Nachweise über Herkunft und Qualität der eingesetzten Vorprodukte und Zutaten sowie über den gesamten Herstellungsprozess bereit zu halten. Diese Informationen müssen auf Verlangen der Behörden unverzüglich heraus gegeben werden können. 06.04.04

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