© Erwin Wodicka/BilderBox.com
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Glyphosat nicht giftiger als bisher angenommen, aber bestimmte Beistoffe kritisch zu betrachten

  • 07.02.2014
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  • Redaktion

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat neu bewertet. Zusätzlich zu den bereits in die erste Wirkstoffprüfung eingeflossenen Dokumenten wurden mehr als 1000 neue Studien geprüft und ausgewertet. Diese liefern keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung durch Glyphosat bei den Versuchstieren.

Die Daten geben laut BfR keinen Anlass, die gesundheitlichen Grenzwerte, insbesondere der täglich duldbaren Aufnahmemenge (ADI), des Wirkstoffs wesentlich zu verändern. Jedoch kann die Toxizität bestimmter glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel aufgrund der darin enthaltenen Beistoffe (z. B. Tallowamine, die als Netzmittel eingesetzt werden) höher sein als die des Wirkstoffes.

Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Es hemmt ein Enzym, das in Pflanzen für die Biosynthese bestimmter Aminosäuren essenziell ist. Dieses Enzym kommt bei Tieren und beim Menschen nicht vor. Derzeit wird im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung geprüft, ob eine weitere Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln möglich ist. Der Entwurf des Berichtes ist abgeschlossen und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als der koordinierenden Behörde an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben worden. Für die gesundheitliche Bewertung hat das dafür zuständige BfR zusätzlich zur erneuten Bewertung der bereits in die erste Wirkstoffprüfung eingeflossenen Dokumente mehr als 1000 neu publizierte (Original)Studien geprüft und ausgewertet.

Der deutsche Entwurf des Berichtes für die Gesamtbewertung von Glyphosat ist die Grundlage für die öffentliche Konsultation mit allen interessierten Stakeholdern sowie für die anschließende Diskussion mit den Experten der Mitgliedstaaten im Peer-Review-Verfahren. Beide werden von der EFSA gesteuert und voraussichtlich Ende 2014 abgeschlossen sein. Alle Bewertungsberichte und wissenschaftlichen Stellungnahmen, die zur öffentlichen Konsultation vorgesehen sind, können auf der Website der EFSA eingesehen und kommentiert werden.

Neben dem BfR waren als weitere Bewertungsbehörden das Umweltbundesamt (UBA) und das Julius Kühn-Institut sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit der Neubewertung von Glyphosat befasst. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 20.01.2014 (07.02.14)

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