Weinblätter mit Rückständen belastet

  • 07.10.2003
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  • Redaktion

Das Staatliche Untersuchungsamt Hessen hat seit dem Jahr 2000 bis Oktober 2003 insgesamt 114 unterschiedliche Proben an Weinblättern und Erzeugnissen daraus untersucht. Hierbei kam es zu 43 Beanstandungen (38 %), teilte der Hessische Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel, in Wiesbaden mit.

Dies sei eine für eine solche Lebensmittelgruppe hohe Beanstandungsquote. Untersucht wurden Weinblätter, Weinblätter in Konserven, Weinblätter in Lake und gefüllte Weinblätter in Konserven. Die Proben wurden in ganz Hessen mit einem Schwerpunkt in Südhessen gezogen.

Die Herkunft der Proben verteilte sich wie folgt: Türkei: 74, davon 30 beanstandet (40 %), Griechenland: 24, davon 9 beanstandet (37 %), Deutschland: 11, davon 3 beanstandet (27 %), ohne Angabe: 5, davon 1 beanstandet (20 %).

Die Beanstandungen auf Grund erhöhter Pestizidgehalte beliefen sich auf 30 Proben (26 %); die übrigen 13 beanstandeten Proben seien wegen Kennzeichnungsmängeln, irreführenden Angaben und Verdorbenheit bemängelt worden, so Dietzel.

Die Rückstandsuntersuchungen ergaben Höchstmengenüberschreitungen an Pflanzenschutzmitteln von folgenden elf Wirkstoffen: Brompropylat, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-Methyl, Fenarimol, Metalaxyl, Nuarimol, Parathion-Ethyl, Procymidon, Quinalphos, Tetradifon, Triadimefon. In einer Konservenprobe Weinblätter wurde die zulässige Höchstmenge an Rückständen von Chlorpyriphos um das 96fache überschritten.

Bei derartigen Beanstandungsfällen stellen die in Hessen für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen Staatlichen Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen im Einzelhandel noch vorhandene Ware sicher; den Vertreibern wird eine Rückrufaktion auferlegt. Zwar bedeutet eine solche Höchstmengenüberschreitung zunächst noch keine akute Gesundheitsgefahr; gleichwohl sind derartige Beanstandungen, zumal in dieser Häufigkeit, unerwünscht und so rasch wie möglich abzustellen. 07.10.03

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