Betriebsverpflegung des Bundes verpflichtet sich zur Umsetzung des DGE-Standards

  • 07.10.2011
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Bild: © DGE e. V. Ab sofort sind alle Kantinen, Restaurants und Cafeterias bei den Dienststellen des Bundes verpflichtet, bei der Betriebsverpflegung die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten.

Mit der Einhaltung der DGE-Standards ist sichergestellt, dass in den Kantinen mindestens ein Menü angeboten wird, das ernährungsphysiologisch ausgewogen ist. Bundesernährungsministerin Ilse AIGNER erwartet von der Neuerung, für deren Beschluss eine Änderung der Kantinenrichtlinie erforderlich war, dass weitere Einrichtungen v. a. in der freien Wirtschaft dem Beispiel folgen.

Mit der Änderung der Kantinenrichtlinie ist ein wichtiges Ziel erreicht, das der Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" sich gesetzt hatte. Weitere Informationen zu Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung: www.jobundfit.de/qualitaetsstandards.html und zu IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung: www.in-form.de/ Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 14.09.2011

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