© Manfred Ament/Fotolia.com
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GVO-verunreinigter Honig: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

  • 09.05.2012
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt: Zwar hat ein Imker, der durch Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenen GVO-Pollen geschädigt ist, ein Recht auf Schadensersatz. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat er jedoch nicht.

„Das Urteil zeigt, dass Imker – und ebenso Bauern – keinen ausreichenden Schutz vor Gentechnik-Kontaminationen haben“, so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Löwenstein brachte im Frühjahr 2011 in Vertretung eines breiten Bündnisses von Organisationen und Verbänden zusammen mit 100 000 Unterstützern eine Petition in den Bundestag ein, die fordert, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen Zulassungsstopp für genmanipulierte Pflanzen einsetzt.

Löwenstein erklärt, dass angesichts der selbst vom Europäischen Parlament und dem Umwelt-Ministerrat festgestellten Mängel in den Zulassungsverfahren ein Moratorium ausgerufen werden sollte, das weitere Zulassungen stoppt. Er erinnert daran, dass von den etwa 30 zur Zulassung zum Anbau angemeldeten Gentechnikpflanzen kein Nutzen für die Gesellschaft erkennbar sei. Nach wie vor würde die überwältigende Mehrheit der Europäer Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller ablehnen. Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Pressemeldung vom 28.03.2012 (09.05.12)

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