Klage abgewiesen: Magenband zur Gewichtabnahme nicht auf Kosten der GKV

  • 09.08.2005
  • News
  • Redaktion

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für ein Magenband zur Gewichtsabnahme nicht bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: L 5 KR 86/03).

Das LSG wies mit seinem Urteil zum zweiten Mal die Klage einer Frau ab, die ihre Krankenkasse verpflichten wollte, die Kosten der Operation zu übernehmen. Schon vor drei Jahren war sie mit ihrem Begehren vor den Mainzer Richtern gescheitert. Auf ihre Revision hin hob das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Entscheidung der Vorinstanz auf und verlangte eine erneute Überprüfung des Begehrens.

Die Richter betonten, die Frau leide nicht an schwerwiegenden Folgeerkrankungen und habe nicht alle „konservativen Behandlungsmöglichkeiten“ ausgeschöpft. Auch habe sie sich keiner längerfristigen Therapie unter ärztlicher Anleitung unterzogen und auch nicht den Kontakt zu Selbsthilfegruppen gesucht habe. (09.08.05)

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
PENNY-Kampagne „Wahre Kosten 2023“: erste Auswertung liegt vor weiter