Klage abgewiesen: Magenband zur Gewichtabnahme nicht auf Kosten der GKV
- 09.08.2005
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- Redaktion
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für ein Magenband zur Gewichtsabnahme nicht bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: L 5 KR 86/03).
Das LSG wies mit seinem Urteil zum zweiten Mal die Klage einer Frau ab, die ihre Krankenkasse verpflichten wollte, die Kosten der Operation zu übernehmen. Schon vor drei Jahren war sie mit ihrem Begehren vor den Mainzer Richtern gescheitert. Auf ihre Revision hin hob das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Entscheidung der Vorinstanz auf und verlangte eine erneute Überprüfung des Begehrens.
Die Richter betonten, die Frau leide nicht an schwerwiegenden Folgeerkrankungen und habe nicht alle „konservativen Behandlungsmöglichkeiten“ ausgeschöpft. Auch habe sie sich keiner längerfristigen Therapie unter ärztlicher Anleitung unterzogen und auch nicht den Kontakt zu Selbsthilfegruppen gesucht habe. (09.08.05)