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Bubble Tea kann Gesundheitsrisiko für Kleinkinder beinhalten

  • 09.08.2012
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  • Redaktion

Bubble Tea hat sich zu einem Trendgetränk entwickelt, das vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist. Das bunte Getränk besteht aus gesüßtem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die mit einer süßen Flüssigkeit gefüllt sind.

Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm eingesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mm groß, haben eine elastisch-weiche Konsistenz und sind mit einer Flüssigkeit gefüllt.

Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von „Aspiration“. Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Zudem ist bekannt, dass Fremdkörper, die so groß sind wie Erdnüsse, gerade von Kindern bis zum Alter von vier Jahren besonders leicht in die Lunge verschluckt werden. Die in Bubble Tea verwendeten Kügelchen haben eine ähnliche Größe.

Bislang sind dem BfR keine Aspirationsunfälle durch Bubble Tea gemeldet worden. Allerdings werden solche Unfälle in Deutschland auch nicht systematisch erfasst. Ein gesundheitliches Risiko für Kleinkinder ist jedoch vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher sollte beim Verkauf von Bubble Tea darauf hingewiesen werden, dass die Bubbles beim Saugen mit einem Strohhalm insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren leicht in die Lunge gelangen könnten. Denkbar sind neben entsprechenden Hinweisen auf den Produkten oder in der Produktwerbung auch Piktogramme, die die Gefahr des Verschluckens in die Lunge darstellen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 03.08.12 (09.08.12)

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