Chininhaltige Getränke sind nichts für Schwangere!

  • 10.06.2005
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  • Redaktion

Tonic- oder Bitter Lemon-Getränke tragen den Hinweis „chininhaltig“. Auch wenn der Genuss chininhaltiger Getränke für den Großteil der Bevölkerung unproblematisch ist, kann er für einzelne Personen gesundheitlich bedenklich sein. Insbesondere Schwangere sollten vorsorglich auf den Konsum verzichten, rät das Bundesinstitut für Risikobewertung.

Zur besseren Information der Verbraucher über mögliche Risiken sollte zudem die bisherige Kennzeichnung um gezielte Hinweise für Schwangere und bestimmte andere Risikogruppen erweitert werden.

Chinin ist ein bitter schmeckendes, kristallines Pulver, das aus der Rinde des Chinarindenbaums, Cinchona pubescens, gewonnen wird. In der Medizin wird das Alkaloid zur Behandlung von Malaria und nächtlichen Wadenkrämpfen eingesetzt. Chinin wird aber auch als Geschmacksstoff, vor allem in Getränken wie Tonics und bitteren Zitronenlimonaden eingesetzt. In Deutschland dürfen alkoholfreie Erfrischungsgetränke maximal 85 Milligramm Chinin pro Liter (mg/L) enthalten.

In größeren Mengen konsumiert, kann Chinin gesundheitlich problematisch sein. Mögliche Risiken sieht das BfR insbesondere für Schwangere: In der wissenschaftlichen Literatur wird über „Entzugserscheinungen“ bei einem Neugeborenen berichtet, dessen Mutter während der Schwangerschaft täglich über einen Liter Tonic Water getrunken hatte. 24 Stunden nach der Geburt wurde festgestellt, dass der Säugling nervös zitterte. In seinem Urin konnte Chinin nachgewiesen werden. Zwei Monate später konnten diese Symptome nicht mehr beobachtet werden.

Das BfR weist zudem darauf hin, dass sich im Internet Empfehlungen finden, nach denen schwangeren Frauen der Konsum chininhaltiger Getränke ausdrücklich angeraten wird, um nächtlichen Wadenkrämpfen entgegenzuwirken oder morgendlicher Übelkeit zu begegnen. Das BfR hingegen lehnt seine Empfehlung, vorsorglich während der Schwangerschaft auf chininhaltige Getränke zu verzichten, an die Verwendung von Chinin als Arzneimittel an – hier gilt eine Schwangerschaft als Kontraindikation.

Auch Menschen, denen vom Arzt wegen eines bestimmten Krankheitsbildes wie Tinnitus, Vorschädigung des Sehnervs, bestimmten Formen der hämolytischen Anämie oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloide von Chinin abgeraten wird, sollten chininhaltige Getränke meiden. Wer Herzrhythmusstörungen hat oder Arzneien einnimmt, die mit Chinin Wechselwirkungen zeigen, wie etwa blutgerinnungshemmende Medikamente, sollte chininhaltige Limonaden nur nach Rücksprache mit einem Arzt trinken. Mit diesen Empfehlungen werde der Gesundheitsschutz im Lebensmittelbereich den Maßnahmen zur Risikoabwehr im Arzneimittelbereich angepasst, so das BfR.

Eine ausführliche Stellungnahme zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch den Konsum chininhaltiger Getränke kann unter www.bfr.bund.de/cm/208/chininhaltige%20Getraenke.pdf. (10.06.05)

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