Glinide weiterhin in Diabetestherapie einsetzbar

  • 11.03.2011
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  • Redaktion

 Die aktuelle Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), den vollständigen Verordnungsausschluss der Glinide durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abzuweisen, begrüßen die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE.

Am 1. April 2011 sollte dieser Beschluss in Kraft treten. Im Gegensatz zum G-BA vertritt die DDG die Ansicht, dass es Patientengruppen gibt, bei denen der Nutzen dieser Antidiabetika den möglichen Schaden durch unerwünschte Wirkungen oder hohe Kosten übersteigt. DDG und diabetesDE haben sich intensiv dafür eingesetzt, um diesen Patienten auch weiterhin eine individuelle Diabetestherapie zu ermöglichen. Die DDG bedauert hingegen den forthin geltenden Verordnungsausschluss der Glitazone, was die Therapie bei einigen Patienten erschwert.

Gemäß den Empfehlungen der DDG beschloss das Bundesministerium für Gesundheit den Antrag des G-BA zum Verordnungsausschluss der Glinide abzuweisen. Die Begründung: Der G-BA konnte die Unzweckmäßigkeit und Unwirtschaftlichkeit der Glinide nicht nachweisen.

Letztes Jahr beschloss der G-BA einen Verordnungsausschluss von Gliniden und Glitazonen. Der Ausschuss begründete diese Entscheidung mit der unzureichend nachgewiesenen Wirksamkeit dieser Antidiabetika. Kosten und Nutzen seien in einem Missverhältnis und für das Gesundheitssystem sowie die Patienten untragbar. Die DDG wies in ihren Stellungnahmen wiederholt darauf hin, dass es sehr wohl Patienten gebe, die von diesen Antidiabetika profitieren und für die es derzeit keine gleichwertigen medikamentösen Alternativen gibt. Beispielsweise ist Repaglinid, ein Glinidpräparat, bei Diabetikern mit fortgeschrittener Niereninsuffizienz derzeit die einzige Therapiemöglichkeit mit Tabletten und ohne Injektion. Bereits nach der ersten Bekanntgabe des G-BA-Beschlusses im Juni 2010 hatte die DDG darauf hingewiesen, dass ein Verlust der Verordnungsmöglichkeit daher zu einer deutlichen Verschlechterung der individuellen Diabetesbehandlung führen würde.

Für Glitazone tritt der Verordnungsausschluss unverändert am 1. April 2011 in Kraft. Die DDG bedauert, dass diese Wirkstoffgruppe vom BMG nicht mitberücksichtigt wurde. Pioglitazon ist wichtiger Therapiebestandteil bei Patienten, die beruflich bedingt kein Unterzuckerungsrisiko haben dürfen und die mit anderen Therapien ohne Unterzuckerungsrisiko keine guten Blutzuckerwerte erreichen. Weitere Informationen: Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft zum Verordnungsausschluss von Pioglitazon zu Lasten der GKV, November 2010, Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2) und Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Glinide zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2). Quelle: Pressemitteilung diabetesDE und DDG vom 02.03.11 (11.03.11)

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