Im Eiltempo: EU-Kommission genehmigt Gentechnik-Mais MIR604

  • 11.12.2009
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  • Redaktion

Nur zehn Tage nach der Abstimmung im Ministerrat hat die EU-Kommission die Einfuhr von gentechnisch verändertem (gv) Mais MIR604 genehmigt. Damit sind auch geringfügige technisch bedingte Beimischungen des gv-Mais von bis zu 0,9 % in Agrarrohstoffen und -produkten erlaubt. In den letzten Monaten waren wiederholt Sojalieferungen aus USA zurückgewiesen worden, da sie Spuren von nicht in der EU zugelassenen gv-Pflanzen enthielten. Solche Beimischungen gehen zurück auf Stäube, die bei der Ernte, Transport und dem Verschiffen von Agrarrohstoffen entstehen.

Da jeder Nachweis einer nicht zugelassenen gv-Maislinie unabhängig vom gemessenen Anteil zu einem Einfuhrverbot für die gesamte Agrarlieferung führt, stand die diesjährige US-Sojaernte für den europäischen Markt bisher nicht zu Verfügung. In den letzten Wochen wurden deswegen bereits 200000 t Sojarohstoffe an den EU-Grenzen zurückgewiesen und Agrarhändler hatten Lieferungen nach Europa weitgehend eingestellt. Die europäische Futtermittelwirtschaft hatte deshalb wiederholt vor einer Futtermittelknappheit als Folge der Probleme bei der Einfuhr von US-Sojabohnen gewarnt.

Der gv-Mais MIR604 wurde von dem Agro-Biotechunternehmen Syngenta entwickelt. Er produziert ein gegen den Maiswurzelbohrer wirksames Protein, das aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (Bt) in den Mais eingeschleust wurde. Vor MIR604 hatte die EU-Kommission in den vergangenen Wochen noch drei weitere gentechnisch veränderte Maislinien von Monsanto und Pioneer für den Import nach Europa genehmigt. Sie enthalten vergleichbare Bt-Proteine. Eine Maislinie ist darüber hinaus auch herbizidresistent.

Alle vier gv-Maissorten werden in den USA angebaut. In Europa ist der Anbau nicht erlaubt, da die EU-Zulassungen nur den Import und die Verarbeitung der gentechnische veränderten Maissorten als Lebens- und Futtermittel genehmigt. Bei der Zulassung von MIR604-Mais und den anderen 3 Maissorten stützt sich die EU-Kommission auf die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung durch die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EU-Kommission ist verpflichtet, Anträge auf Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten zu genehmigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Quelle: Transgen (11.12.09)

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