Vogelgrippe: Bald wieder Stallpflicht für Federvieh?

  • 12.01.2006
  • News
  • Redaktion

Angesichts der tödlichen Vogelgrippe-Fälle in der Türkei stellte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer eine erneute Stallpflicht für Federvieh in Deutschland in Aussicht. Berichten der „Welt“ zufolge soll diese vermutlich ab Anfang März gelten. Allerdings werde zurzeit mit Experten und Ländern geprüft, ob eine Stallpflicht bei einem zeitigeren Vogelzug auch früher umgesetzt werden könne. Zudem appellierte Seehofer erneut an Reisende, die Einfuhrbestimmungen zu beachten: Wer illegal Produkte aus Ausbruchsgebieten der Geflügelpest nach Deutschland einführe, handele unverantwortlich und fahrlässig.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz werden weiterhin verschärfte Kontrollen durchgeführt und mit ganzer Härte gegen die Personen vorgegangen, die verbotene Produkte oder lebende Tiere einzuführen versuchen, betonte der Minister. So werde sowohl an den Flughäfen und Häfen, als auch an sonstigen Grenzübergängen weiter sehr genau kontrolliert. Darüber hinaus würden auch Reisebusse untersucht.

Seit August 2005 sind die Kontrollen im Reiseverkehr intensiviert worden. Dabei sind bei Stichprobenkontrollen an den internationalen Flughäfen in Deutschland beträchtliche Mengen an nicht einfuhrfähigen Lebensmitteln entdeckt und beschlagnahmt worden. Allein am Flughafen Frankfurt/Main wurden in einem vierwöchigen Zeitraum in 608 Fällen illegal aus verschiedenen Risikoländern eingeführte Waren bei Reisenden sichergestellt, unter anderem Enten aus Thailand, Entenfüße und rohe Eier aus China sowie Geflügelfleischerzeugnisse aus Indonesien und Vietnam. Die sichergestellte Menge der Waren betrug insgesamt 826 kg.

Grundsätzlich dürfen Reisende aus einer Reihe von Ländern (Kambodscha, Kasachstan, Indonesien, Laos, Malaysia, Pakistan, Russland, Rumänien, Nordkorea, Thailand, Vietnam, Türkei, Ukraine, Volksrepublik China einschließlich Hongkong ), in denen die Geflügelpest aufgetreten ist, kein lebendes Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen in die Europäische Union einführen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25000 Euro. Experten sehen in illegalen Importen und dem teils aus Unwissenheit erfolgenden Einführen von Produkten aus betroffen Ländern durch Reisende das größte Risiko einer Übertragung des Geflügelpestvirus H5N1 auf Tiere in Deutschland.

Reisende in betroffene Länder sollten sich sehr genau an die Reisehinweise halten, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlich hat", so Seehofer. Diese Reisehinweise seien im Internet abrufbar (www.bmelv.de) und würden über Reiseveranstalter und Flughäfen an Reisende verteilt. (12.01.06)

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
PENNY-Kampagne „Wahre Kosten 2023“: erste Auswertung liegt vor weiter