BfR: Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat sei kein relevanter Übergang des Wirkstoffes in Muttermilch zu erwarten gewesen. © Fuse / Thinkstock

Glyphosat in Muttermilch: Analyseverfahren geben Entwarnung

  • 12.02.2016
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  • Redaktion

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zwei Forschungslabore beauftragt, zwei unabhängige Analyseverfahren zu entwickeln und damit 114 Muttermilchproben aus Niedersachsen und Bayern zu untersuchen. Das Ergebnis: In der Milch sind keine Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat nachweisbar.

Um gegebenenfalls positive Resultate sicher abklären zu können, wurden für die Untersuchung zwei auf unterschiedlichen Messprinzipien basierende chemische Analyseverfahren für die Bestimmung von Rückständen von Glyphosat in Muttermilch entwickelt und validiert.

Die zwei Analyseverfahren beruhen auf Flüssigchromatographie-Tandemmassenspektrometrie (LC-MS/MS) beziehungsweise Gaschromatographie-Tandemmassenspektrometrie (GC-MS/MS). Beide Verfahren wurden neu entwickelt und können Glyphosatrückstände in Muttermilch ab 1 Nanogramm (ng = ein Milliardstel Gramm) pro Milliliter (mL) genau bestimmen (Bestimmungsgrenze). Damit sind diese Analyseverfahren mehr als zehnmal empfindlicher als die üblicherweise zur Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln angewandten Verfahren und 75-mal empfindlicher als die ELISA-Methode (laut Angaben des Herstellers).

Trotzdem wurde letztere bei einer Analyse im Juni 2015 der 16 Muttermilchproben angewandt und die resultierenden Ergebnisse in einigen Medien als „besorgniserregend“ bezeichnet. Gehalte unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1 ng pro ml wären so niedrig, dass die hieraus rechnerisch resultierende Aufnahmemenge bei ausschließlich gestillten Säuglingen mehr als 1000-fach niedriger liegen würde als die derzeit als unbedenklich geltende lebenslänglich duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI).

Keine Rückstände messbar

Wie vom BfR bereits erwartet, wurden in keiner der untersuchten Muttermilchproben Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat oberhalb der Nachweisgrenze gemessen. Aufgrund dieser Ergebnisse sieht sich das BfR in seiner Auffassung bestätigt, dass kein relevanter Übergang dieses Wirkstoffes in die Muttermilch stattfindet. Dies hat auch Eingang in die EFSA-Schlussfolgerungen gefunden, die nun wissenschaftliche Grundlage des erneuten Genehmigungsverfahrens für Glyphosat auf europäischer Ebene sind.

Die Ergebnisse der Studie werden in einer wissenschaftlichen Publikation zusammengefasst, die im Journal of Agricultural and Food Chemistry veröffentlicht wird (J. Agri. Food Chem., January 25, 2016, just accepted manuscripts, DOI: 10.1021/acs.jafc.5b05852).

Quelle: BfR

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