BZgA-Initiative: Alkohol? Kenn dein Limit
- 12.06.2009
- News
- Redaktion
Mit der Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll die erwachsene Allgemeinbevölkerung für die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums sensibilisiert werden. Viele Menschen wissen nicht, dass die kritische Grenze für einen risikoarmen Alkoholkonsum für Frauen bereits bei 10–12 g Reinalkohol (entspricht etwa einem Glas Bier à 0,3 l) und bei Männern bei 20–24 g (entspricht etwa zwei Gläsern Bier à 0,3 l) täglich liegt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Aktion ist die Internetseite www.kenn-dein-limit.de, die über einen maßvollen Alkoholkonsum informiert und Strategien und Hilfen zur Reduzierung des übermäßigen Alkoholkonsums anbietet. Es gibt dort beispielsweise einen Alkohol-Selbsttest, mit dem man seinen eigenen Alkoholkonsum bewerten und sein Wissen zum Thema Alkohol prüfen kann. Das Testergebnis beinhaltet konkrete Empfehlungen für einen risikoarmen Konsum und praktische Hilfestellungen für eine Reduzierung des Alkoholkonsums.
Zusätzlich zum Internetangebot hat die BZgA Informationsbroschüren für Erwachsene entwickelt, die unter anderem über kritische Konsummengen und Beratungs- und Hilfsangebote bei Alkoholproblemen informieren:
- "Alles Klar" - Tipps und Infos für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
- "Alkoholfrei leben" - Rat und Hilfe bei Alkoholproblemen
- "Auf dein Wohl, mein Kind" - Ein Ratgeber zum Thema Alkohol für werdende Eltern.
Die Broschüren können kostenlos bestellt werden bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de oder über das Online-Bestellsystem der BZgA.
Hintergrund der Initiative ist der sehr hohe Alkoholkonsum in Deutschland. Zirka 9,5 Mio. der 18- bis 64-Jährigen konsumieren riskant Alkohol, wovon wiederum ca. 2 Mio. Menschen Alkoholmissbrauch betreiben und ca. 1,3 Mio. alkoholabhängig sind. In Deutschland stehen jährlich etwa 74.000 Todesfällen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum allein oder mit dem Konsum von Tabak und Alkohol in Kombination. Quelle: BZgA (12.06.09)