© Bertold Werkmann/Fotolia.com
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Health Claims treten heute in Kraft

  • 14.12.2012
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  • Redaktion

Ab heute , fast sechs Jahre nach der Veröffentlichung der Health-Claims-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1924/2006), sind mit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 432/2012 alle nicht zugelassenen und nicht zurückgestellten bzw. noch nicht geprüften gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln verboten.

Weitere sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung (EU) Nr. 432/2012 mit der Liste von zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben, wird die Verwendung der nicht in die Liste aufgenommenen Claims entsprechend den Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 untersagt werden, da diese Angaben als nicht-konform mit der Verordnung betrachtet werden. Diese Regelungen werden unmittelbar für alle Lebensmittelunternehmen in der EU gelten, die Behörden der Mitgliedstaaten sind für deren Durchsetzung zuständig.

Quellen:
- www.health-claims-verordnung.de/verordnung.html
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2012) Fragen und Antworten zur Gemeinschaftsliste nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

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