Vogelgrippevirus erreicht Deutschland

  • 15.02.2006
  • News
  • Redaktion

Die Vogelgrippe hat jetzt vermutlich auch Deutschland erreicht: Auf der Insel Rügen sind vier tote Schwäne gefunden worden. Nach Mitteilung des Bundesverbraucherministeriums (BMELV) besteht bei zwei Proben der Verdacht, dass es sich um den auch für den Menschen gefährlichen Virus H5N1 handelt.

Zwar müsse der Verdacht noch durch weitere Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut und im EU-Referenzlabor bestätigt werden, aber nach Ansicht der Experten deutet alles auf das hoch pathogene Virus H5N1 hin, das in den letzten Tagen auch in Schwänen in Slowenien, Italien, Griechenland und Österreich gefunden wurde.

Die vom BMELV unverzüglich unterrichtete Landesregierung in Schwerin kündigte an, umgehend eine drei Kilometer Schutz- und zehn Kilometer Überwachungszone - wie von der EU in einem solchen Fall vorgesehen und auch in anderen Mitgliedstaaten praktiziert - einzurichten.

Zum Schutz vor der Vogelgrippe wird die Stallpflicht für Geflügel zudem vorgezogen. Das Friedrich-Loeffler-Institut legte bereits am 14. Februar eine Bewertung vor, nach der sich das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel jetzt auch von der Südwest- und der Zentralroute des Vogelzuges erhöht hat. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen empfahl das Institut, die Aufstallung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt vorzuverlegen und zunächst bis Ende April 2006 vorzusehen. War zunächst der 20. Februar für den Beginn des bundesweiten Aufstallens von Geflügel im Gespräch, wird die Stallpflicht wegen der deutschen Fälle nochmals vorgezogen. Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, nannte gestern Abend auf einer Pressekonferenz den kommenden Freitag, 17. Februar, als Termin für den Beginn des deutschlandweiten Aufstallungsgebots. Zudem berief er für den heutigen Tag den nationalen Tierseuchen-Krisenstab ein, um die Situation mit den für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Landesministern zu erörtern.

Als weitere Schutzmaßnahmen sind Geflügelveranstaltungen und -märkten generell verboten. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Ausnahmeregelungen sind strikter gefasst worden und auf lokale Veranstaltungen beschränkt. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung klinisch untersucht werden. (15.02.06)

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