BgVV: Schwere Gesundheitsschäden durch Ephedra-Kraut

  • 15.04.2002
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  • Redaktion

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen vor dem unkontrollierten Verzehr Ephedra-haltiger Produkte. Diese werden in jüngster Zeit in den Niederlanden und über das Internet als Nahrungsergänzungs- oder Lebensmittel angeboten. In Deutschland werden sie hingegen als apothekenpflichtige Arzneimittel eingestuft. Denn nach dem Verzehr Ephedra-haltiger Produkte kann es zu unerwünschten Wirkungen wie Pupillenerweiterung, Nervosität, Zittern, Schweißausbrüchen, Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck kommen; bei hoher Dosierung sogar zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen.

Ephedra (Meerträubel) ist ein chinesisches Heilmittel. Es wird unter dem Namen Ma-huang oder als Mormonen-, Brigham- und Mexikanischer Tee gehandelt. Die natürlicherweise enthaltenen Ephedra-Alkaloide, die in Form und Charakter Amphetaminen ähneln, besitzen pharmakologische Eigenschaften. So wirkt Ephedra-Kraut gefäßverengend, kreislaufstimulierend, blutdrucksteigernd, zentral erregend, stark entwässernd, appetitdämpfend und krampflösend auf die Bronchien.

Ein Beispiel ist der Ephedra-Tee. Er wird als Appetitzügler beworben, der – angeblich – überschüssiges Fett verschwinden und Muskeln wachsen lassen soll. Heuschnupfen-Patienten – so die Werbung – würden von ihrer Allergie befreit. Es sind jedoch weder Qualität noch Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Produkte gewährleistet; gesundheitsschädigende Wirkungen können nicht ausgeschlossen werden.

In den Niederlanden wurden im vergangenen Jahr im Rahmen einer Studie Ephedra-Kraut-Produkte im Hinblick auf ihre Qualität und gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Verbraucher untersucht. Die meisten der getesteten Produkte enthielten höhere als die angegebene Ephedra-Alkaloidmengen. In einigen Produkten wurde zusätzlich Koffein gefunden, das die Ephedra-Effekte und damit die Risiken gesundheitsschädigender Wirkungen für den Verbraucher erhöht. Diese Ergebnisse bestätigen, dass die Einnahme von Ephedra-Produkten auf keinen Fall ohne ärztliche Verordnung bzw. nur nach Absprache mit einem Arzt und unter dessen Kontrolle erfolgen sollte.

In den USA sind bereits mehrere hundert Menschen durch die unkontrollierte Einnahme von Ephedra-Produkten erkrankt, mehr als 10 starben an den Folgen (siehe hierzu auch: www.fda.gov/ohrms/dockets/dailys/01/Sep01/091001/cp00001.pdf).

Anmerkung: Das BgVV weist darauf hin, dass Produkte, denen in der Werbung eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bedürfen. Produkte ohne eine solche Zulassung sind nicht verkehrsfähig. Nahrungsergänzungsmittel sind dagegen Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und dürfen nicht mit arzneilichen Aussagen beworben werden. 15.04.02

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