Deutsche Krebsgesellschaft fordert Nachbesserung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

  • 15.08.2007
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  • Redaktion

Auch künftig soll es keine verpflichtende Teilnahme an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen. Einen entsprechenden Beschluss hat der G-BA nun gefasst. Die Regelung gilt zunächst, unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Stichtagsregelungen, nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

„Der G-BA hat sich mit der Einführung der verpflichtenden Teilnahme an einer jeweils einmaligen Beratung zur Krebsfrüherkennung der Verantwortung entzogen und überlässt das wichtige Feld der Krebsfrüherkennung dem Ermessen und der Argumentationsfähigkeit des jeweiligen Arztes“, zeigt sich Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft enttäuscht. Es könne nicht sein, dass Ärzte ohne inhaltliche Empfehlungsrichtlinien des G-BA je nach eigenem Ermessen zu bestimmten Früherkennungsuntersuchungen raten oder nicht raten. „Mit der verpflichtenden Beratung wird keinesfalls sichergestellt, dass Versicherte umfassend über aktuelle Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen aufgeklärt werden, sondern lediglich, dass eine Beratung stattfindet“, so Bruns weiter.

Bruns fordert hier eine Nachbesserung durch den G-BA und zwar die Veröffentlichung konkreter und jeweils aktueller Beratungsempfehlungen für die Ärzte. Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte der G-BA den Auftrag bekommen, bis zum 31. Juli 2007 die so genannte neue Chronikerregelung zu präzisieren.

Danach müssen chronisch kranke Versicherte vor der Erkrankung künftig regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen haben, damit ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen halbiert wird. Der G-BA sollte in seinen Richtlinien festlegen, in welchen Fällen Früherkennungsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend vorgeschrieben sein sollen. „Wir sind hier zumindest froh, dass von den angedrohten Malus-Bonus-Regelungen Abstand genommen wurde. Niemand soll im Fall einer Erkrankung bestraft werden, vielmehr ist hier die Gemeinschaft gefordert, Früherkennung zu fördern“, erklärt Bruns weiter.

Bei der Festlegung von Früherkennungsleistungen mit den Krankenkassen ist die Bereitschaft bislang nur wenig ausgeprägt, sinnvolle Früherkennungsmaßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Die enttäuschende Teilnahmequote an den Krebsvorsorgeuntersuchungen unterstreicht den Nachholbedarf in Deutschland. Nur etwa jeder fünfte Mann und jede zweite Frau in Deutschland nutzen die Angebote der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsmaßnahmen. Weitere Informationen unter: www.krebsgesellschaft.de (15.08.07)

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