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Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion können unerlaubte Wirkstoffe enthalten

  • 18.04.2012
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Rein pflanzlich“ und „frei von Nebenwirkungen“. So werden Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion oftmals angeboten. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel wird europaweit vor zahlreichen Präparaten dieser Produktgruppe gewarnt. Einige Untersuchungen von Überwachungsbehörden haben ergeben, dass manche dieser Produkte unerlaubte, nicht deklarierte arzneiliche Wirkstoffe enthielten.

In als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Präparaten zur Gewichtsreduktion wurden in der Vergangenheit wiederholt pharmakologisch wirksame Substanzen nachgewiesen, u. a. der seit Februar 2010 in Deutschland in Arzneimitteln nicht mehr zugelassene Appetitzügler Sibutramin. Aufgrund z. T. erheblicher Nebenwirkungen, insbesondere bei übergewichtigen Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hatte die Europäische Arzneimittelagentur im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Sibutramin-haltigen Arzneimitteln zu widerrufen.

Als Nahrungsergänzungsmittel hält das BfR Produkte mit den genannten Wirkstoffen für nicht sicher. Insbesondere über das Internet angebotene Präparate sind durch die amtlichen Überwachungsbehörden schwer zu fassen. Das BfR rät Verbrauchern zur Vorsicht und dazu, sich beim Hersteller über die genaue Zusammensetzung zu informieren. Bei Zweifeln oder unklaren Auskünften sollte auf die Einnahme derartiger Produkte verzichtet werden. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Pressemeldung vom 04.04.2012 (18.04.12) 

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