Schwellenwerte für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen

  • 18.12.2001
  • News
  • Redaktion

Stellungnahme der DFG-Senatskommission zur Beurteilung von Stoffen in der
Landwirtschaft

In Europa wird derzeit über die Einführung von Schwellenwerten für Einträge transgener DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) diskutiert. Die Fragen, die sich bei der Einführung von Schwellenwerten ergeben, wurden anlässlich eines Fachgesprächs der DFG-Senatskommission zur Beurteilung von Stoffen in der Landwirtschaft (SKLW) am 30.–31.8.01 in Bonn diskutiert. Eine ausführliche Dokumentation über die Inhalte und Ergebnisse des Fachgesprächs ist für Anfang 2002 vorgesehen. Die wichtigsten Ergebnisse des Fachgesprächs sind vorab im Folgenden zusammengefasst.

Die Senatskommission stellt fest:

· dass Schwellenwerte für GVP-Einträge keine wissenschaftliche Grundlage haben, ihre
Einführung aber aus Sicht der Verbrauchersouveränität und aus Gründen der
Rechtssicherheit erforderlich ist,

· dass Schwellenwerte nicht die Sicherheit für den Verbraucher erhöhen, aber seiner
Information dienen,

· dass sehr niedrige Schwellenwerte gravierende negative Auswirkungen auf die Forschung
sowie die weitere Entwicklung von GVP haben und

· dass Schwellenwerte einen hohen Aufwand zum Nachweis von GVP-Einträgen erfordern,
der mit den bisherigen behördlichen Überwachungskapazitäten nicht zu bewältigen ist.

Daraus leitet die Senatskommission folgende Empfehlungen ab:

· Bei der Festsetzung der Höhe der Schwellenwerte sollte mit größter Sensibilität
vorgegangen werden, um einerseits dem Recht des Verbrauchers nach vollständiger
Information über die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln nachzukommen und
andererseits die verantwortungsvolle Weiterentwicklung und Nutzung der Gentechnik in
der Landwirtschaft sowie in der Lebens- und Futtermittelindustrie nicht zu verhindern.

· Es sollte ein einheitlicher Schwellenwert nicht unter 1 % für Saatgut festgelegt werden.

· Die Sicherheitsbewertung des Eintrages von gentechnischen Veränderungen bei
Freisetzungen von GVP in benachbarte Pflanzenbestände sollte wie bisher auf die
einzelne Freisetzung bezogen werden.

· Die Senatskommission sieht einen hohen Forschungsbedarf bei der Entwicklung von
Nachweistechniken für sehr geringe GVP-Einträge. Die Entwicklung von microarray-basierenden Verfahren sollte verstärkt gefördert werden. Schwellenwerte für
transplastome GVP wären zur Zeit überhaupt nicht einzuhalten, weil ein exakter
Nachweis wegen der hohen Kopienzahl pro Zelle unmöglich ist.

· Weiterhin wird hoher Forschungsbedarf bei der Entwicklung von Verfahren zur
Probenahme gesehen. Dies gilt nicht nur für die Probenahme von Saatgutpartien, sondern
auch für Lebens- und Futtermittel.

Wissenschaftlich begründete Handlungsanweisungen zur Vermeidung von GVP-Einträgen
sind dringend erforderlich, um die vorgeschlagenen Schwellenwerte auch bei einem zukünftig
verstärkten Anbau von GVP sicher einhalten zu können. 18.12.01

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