Eier bekommen alle einen Stempel

  • 19.01.2004
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  • Redaktion

Am 23. Dezember 2003 wurden die neuen Durchführungsvorschriften über die Vermarktungsnormen für Eier im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Was seit dem 1. Januar gilt, hat die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle in Kürze zusammengefasst.

1. Ab 1. Januar 2004 sind Eier der Güteklasse A mit einem Erzeugercode zu kennzeichnen. Dieser wird auf Antrag von den Landesämtern zugeteilt. Alle Betriebe mit mehr als 350 Hühnern müssen den Code beantragen; der Code enthält auch Informationen über Herkunft und Haltungsform.

2. Gestempelt werden müssen die Eier entweder beim Erzeuger oder spätestens in der ersten Packstelle. Der Handel ungestempelter Ware zwischen Packstellen ist nicht möglich. Eier, die zum grenzüberschreitenden Verkehr bestimmt sind, müssen im Erzeugerbetrieb gestempelt werden. Eine Ausnahme ist nur bei Exklusivverträgen möglich, wenn beide Mitgliedstaaten zustimmen.

3. Drittlandsware wird mit der Angabe "Nicht-EU-Norm" im Ursprungsland gestempelt; eine Ausnahme gilt für Litauen, Ungarn, Tschechien und Norwegen.

4. Von der Printung darf nur abgesehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Eier stammen ausschließlich aus eigener Erzeugung; die Eier werden auf der eigenen Hofstelle, einem örtlichen öffentlichen Markt (ab dem 1.7.2005 gilt eine generelle Stempelpflicht auch auf Wochenmärkten) oder unmittelbar an der Tür an den Endverbraucher abgegeben; die Eier sind nicht laut den EU-Verpackungsnormen verpackt und es wird keine Angabe hinsichtlich Güte- und Gewichtsklasse verwendet. 19.01.04

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