Gute Aussichten für Allergiker: Lebensmittelkennzeichnung wird verbessert

  • 19.11.2002
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  • Redaktion

Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. September 2001 zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmittelnist durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden.

Allergiker können zukünftig feststellen, ob allergieauslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Die "25%-Regel" wird abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 von Hundert des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen.

Alle Einzelzutaten müssen angegeben werden
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden. Das bedeutet, dass Allergene nicht "versteckt" werden können. Beispielsweise können Soßen allergene Zutaten wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht aufgeführt werden, wenn sie weniger als 25 % des Erzeugnisses ausmachten.

Ausnahmeregelungen nicht mehr möglich
Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie anzugeben (zum Beispiel "Pflanzliches Öl"). In Zukunft muss bei allen allergenen Zutaten auch die Quelle angegeben werden (zum Beispiel "Erdnussöl"). Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, zum Beispiel eine Nuss, angegeben werden, während es bisher ausreichte mit "natürlicher Aromastoff" zu kennzeichnen.

Alkoholische Getränke mussten bisher nicht in der Liste der Zutaten angegeben werden. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle in der Liste der Allergene aufgeführten Zutaten angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in Wein oder Bier.

Hintergrund
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an, eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere der "25%-Regel" vorzuschlagen. Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker hergestellt wird.

Die Herstellung von Lebensmitteln ist jedoch mittlerweile komplizierter geworden; der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. Zudem haben zahlreiche Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit das Informationsbedürfnis der Verbraucher noch verstärkt.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind die Informationen besonders wichtig. Denn neben Erkrankungen chronischer Natur (z. B. atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme) können die Allergene in Lebensmitteln auch lebensbedrohende Reaktionen (Asthma, allergischer Schock) auslösen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet werden soll.

Für Vorschriften gelten Mindestbestimmungen
Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften wurden gewisse Mindestbestimmungen angewandt. Absurditäten oder Überregulierungen sollen dadurch vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften anpassen können.

Inkrafttreten der Richtlinie 2003
Der gemeinsame Standpunkt des Rates ebnet den Weg für das Inkrafttreten der Richtlinie, sobald sie vom Parlament in zweiter Lesung angenommen wird. Dies wird voraussichtlich Anfang 2003 der Fall sein. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit die Richtlinie umzusetzen. In einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Verbraucher werden 2005 die konkreten Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise Allergie auslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind:

  • Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf- und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

19.11.02

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