EU: Vitamine und Mineralien in Maßen

  • 19.11.2003
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  • Redaktion

Vitamine, Mineralien und Kräuterauszüge sollen Lebensmitteln nur noch dann zugesetzt werden dürfen, wenn sie in Art und Menge europaweit zugelassen sind. Eine einzige Liste soll die bislang unterschiedlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisieren und damit den freien Warenverkehr innerhalb der EU vereinfachen. Das sieht ein Verordnungsvorschlag vor, den die Europäische Kommission unterbreitet hat. Neben dem beabsichtigten Gesundheitsschutz vor einer Überdosierung soll eine entsprechende Etikettierung die Verbraucher auch über alle Lebensmittelzusätze aufklären.

Mit der Verordnung soll eine EU-einheitliche Liste zugelassener Vitamine und Mineralien erstellt werden. Bei anderen Lebensmittelzusätzen wie Kräuterauszügen, Proteinen und Aminosäuren soll unter Beteiligung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Verfahren eingeführt werden, dass die Untersuchung dieser Stoffe auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit ermöglicht. Die Verordnung will aber nicht nur die Nährstoffe an sich zulassen, sondern auch Kriterien für ihren Mindest- und Höchstgehalt in Lebensmitteln festlegen.

Dem Vorschlag zufolge sollen frische Lebensmittel wie Gemüse und Fleisch in ihrem natürlichen Zustand belassen werden. Alkoholische Getränke sollen im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs ebenfalls keine Zusätze von Vitaminen und Mineralien enthalten.

Der Verordnungsvorschlag der Kommission wird an den Ministerrat der EU und das Europaparlament geleitet. Im so genannten Mitentscheidungsverfahren müssen beide Institutionen der Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft tritt. Sie muss dann direkt in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten übernommen werden. 19.11.03

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