BfR, DTU und Anses schließen Kooperationsvereinbarung

  • 20.01.2011
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  • Redaktion

Am 7. Dezember 2010 haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die französische Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (Anses) und das Lebensmittelinstitut der dänischen Tekniske Universitet (DTU) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel der deutsch-französisch-dänischen Kooperation ist es, die gemeinsame Arbeit auf dem Feld der Lebensmittelsicherheit auch im europäischen Rahmen noch besser und effizienter als bisher zu gestalten.

„Wir wollen ein starkes Netz von Fachleuten der Risikobewertung in unseren Institutionen aufbauen und so für den schnellen Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse in Europa sorgen“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas HENSEL anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung in Kopenhagen, „gerade im Falle einer Lebensmittelkrise sind wir auf die Kompetenz und Exzellenz unserer Kollegen angewiesen.“

Das deutsche BfR, die französische Anses und das dänische DTU haben ähnliche Aufgaben und verfolgen vergleichbare Konzepte der wissenschaftlichen Risikobewertung auf der Basis aktiver Forschungsarbeiten. Eine Kooperation in einem gemeinsamen strukturellen Rahmen zur Vermeidung von Doppelarbeiten bietet sich deswegen an.

Die Kooperationsvereinbarung ermöglicht den Aufbau einer formellen Zusammenarbeit von BfR, Anses und DTU sowohl auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Risikobewertung als auch in der Forschung sowie die technische und administrative Kooperation in diesen Feldern. Zu diesem Zweck wird zunächst jede Institution eine Arbeitsgruppe mit drei Mitgliedern bilden, die die Koordination der gemeinsamen Aktivitäten übernimmt. Diese Koordinationsgruppen vereinen Sachverstand aus den Gebieten Risikobewertung, Kommunikation und Forschung sowie der Qualitätssicherung bei der wissenschaftsbasierten Risikokommunikation. Sie sollen sich jährlich einmal treffen, alternierend in Deutschland, Frankreich und Dänemark, und gemeinsame Projekte und Aktivitäten für das jeweils kommende Jahr vorschlagen sowie bereits laufende Aktivitäten evaluieren.

Erstes Arbeitsvorhaben ist ein detaillierter Plan zu möglichen Kooperationsprojekten und ihren Inhalten. Sie sollen gemeinsame Projekte zwischen Laboren, Forschungseinrichtungen und Experten der drei Länder beinhalten, den Austausch von Fachzeitschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit, die frühzeitige, gegenseitige Information über geplante wissenschaftliche Stellungnahmen und über die strategischen Jahresarbeitspläne. Quelle: Presseinformation BfR vom 17.12.10 (20.01.11)

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