Der ALG-II-Regelsatz für Lebensmittel reicht für Kinder und Jugendliche trotz zusätzlicher Subventionierung der Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Ernährungsform nicht aus. © Stadtratte/iStock/Getty Images Plus

Aktuell in Heft 9: Kinderernährung: Lebensmittelkosten bei Hartz IV

  • 21.09.2022
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  • Redaktion

Eine pflanzenbasierte Ernährung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch ist eine solche Ernährungsweise auch für sozial benachteiligte Familien in Deutschland finanzierbar? Eva Hohoff und KollegInnen haben die Kosten für vegetarische, vegane und omnivore Ernährung berechnet und diese mit den ALG-II-Regelsätzen (Hartz IV) verglichen.

In der vorliegenden Arbeit wurden die Kosten für eine vegetarische, vegane und omnivore Ernährung anhand von Daten aus 390 Drei-Tage-Verzehrswiegeprotokollen von 6- bis 18-jährigen Teilnehmenden der VeChi-Youth-Studie analysiert und mit den Arbeitslosengeld-II-Regelsätzen für Lebensmittel verglichen.

Hauptergebnisse der Untersuchung sind: Die Gesamtkosten für Lebensmittel (€/Tag sowie €/1000 kcal) unterschieden sich signifikant zwischen den Ernährungsformen (alle p < 0,01). Die vegetarische Ernährungsweise war mit den geringsten Lebensmittelkosten verbunden, die vegane und omnivore Ernährung unterschieden sich nicht signifikant. Der ALG-II-Regelsatz für Lebensmittel reicht für Kinder und Jugendliche trotz zusätzlicher Subventionierung der Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Ernährungsform nicht aus, insbesondere bei Jungen ab 10 Jahren.

Eine pflanzenbasierte Ernährungsweise ist also nicht zwangsläufig mit höheren Kosten verbunden. Für Familien, die auf das ALG II angewiesen sind, liegen die Lebensmittelkosten unabhängig von der Ernährungsform auch bei Inanspruchnahme der kostenlosen Mittagsverpflegung in Schule und KiTa, über den vorgesehenen Regelsätzen. Bei den aktuell stark steigenden Lebensmittelpreisen wird sich die Situation in Zukunft eher verschärfen. Wie die Autorinnen vorgegangen sind und die detaillierten Ergebnisse lesen Sie im Original-Beitrag in Ernährungs Umschau 9/2022.

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