Chloramphenicol in Futter- und Lebensmitteln

  • 21.01.2002
  • News
  • Redaktion

In jüngster Zeit wurde das verbotene Antibiotikum Chloramphenicol sowohl in zu Futtermitteln verarbeiteten Shrimps als auch in Kalbfleisch nachgewiesen. Chloramphenicol kann beim Menschen zu einer Störung des Blutbildes führen und das Knochenmark schädigen. Seit 1994 muss sofort eine Rückrufaktion gestartet werden, wenn dieses Antibiotikum bei Untersuchungen festgestellt wird.

Die mit dem Antibiotikum behandelten Shrimps aus Fernost wurden in den Niederlanden mit Fischabfällen vermischt und gelangten bereits im November und Anfang Dezember nach Niedersachsen. Dies zeigt nach Ansicht des Bundesverbrauchermministeriums, dass auch für den Futtermittelbereich ein europäisches Schnellwarnsystem eingeführt werden muss.

Das Chloramphenicolhaltige Kalbfleisch hingegen wurde durch einen verwaltungstechnischen Irrtum des zuständigen niederländischen Untersuchungslabors (Rikilt) als Lebensmittel in den Verkehr gebracht. Die positiven Ergebnisse waren zunächst fälschlicherweise einem anderen Tier zugeordnet worden. Erst durch den Bestätigungstest konnte das betroffene Tier identifiziert werden. Das belastete Fleisch wurde bereits an Kunden in Deutschland, Frankreich und Österreich verkauft. Die Behörden dieser Länder sind informiert worden. Die deutschen und die niederländischen Behörden stehen in ständigem Kontakt. 21.01.02

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